Die Richtlinien des GEG für Energieausweise sehen vor, das bei Verkauf oder Vermietung von Wohnhäusern und Wohnungen auf Verlangen des Interessenten ein Energieausweis vorzulegen ist.
Um ein Gebäude zu errichten, einen Anbau anzubauen, ein Carport aufzustellen oder Ähnliches muss im Allgemeinen eine Baugenehmigung von dem zuständigen Bauordnungsamt eingeholt werden.