Der Energieausweis für Wohnhäuser

Die Richtlinien des GEG für Energieausweise sehen vor, das bei Verkauf oder Vermietung von Wohnhäusern und Wohnungen auf Verlangen des Interessenten ein Energieausweis vorzulegen ist. Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit, ob der Ausweis nach dem berechneten Energiebedarf oder dem erfassten Energieverbrauch ausgestellt wird. Lediglich für Wohngebäude (mit weniger als fünf Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Bei einem Neubau oder Umbau bzw. Modernisierung eines Gebäudes ist ein Energieausweis nach wie vor notwendig. Dieser ist den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.

Energieausweise sind für den Zeitraum von 10 Jahren gültig sein.

Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Nicht nur Wohnhäuser sollen energetisch erfasst werden. Auch für Nichtwohngebäude ist ein Energieausweis auszustellen. Für die Ausstellung eines Energieausweises für Nicht-Wohngebäude werden von nun an neben den bekannten Größen Heizung, Warmwasser und Lüftung auch die Beleuchtung sowie die Klimatechnik im Gebäude, die Nutzungsart etc. in die Berechnung mit eingehen und mit einem Referenzobjekt verglichen werden. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Altbauten.

Energieausweise werden erforderlich bei der Errichtung, in einem bestimmten Rahmen auch bei der Änderung von Gebäuden sowie bei einer Vermietung oder einem Verkauf.

Neu ist auf jeden Fall, dass der Gesetzgeber eine Aushängung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche fordert.

Die öffentliche Hand soll an dieser Stelle eine Vorbildfunktion übernehmen. Daher besteht für sie eine Verpflichtung zur Aufhängung eines Energieausweises unabhängig von einer geplanten Vermietung oder eines geplanten Verkaufs. Energieausweise der vorbeschriebenen Art sind seit 01.07.2009 verbindlich eingeführt.

Hier sind nicht alle Sonderregelungen, mögliche Ausnahmen und Auslegungen aufgeführt. Die Art und Weise des Energieausweises sollte generell an jedem einzelnen Gebäude abhängig vom Alter und der Beschaffenheit entschieden werden.

Die Ingenieure unseres Teams sind zur Ausstellung der Energieausweise qualifiziert. Wir verfügen durch unsere fast 30 jährige Tätigkeit im Bereich der Hochbauplanung, verbunden mit der Erstellung von Wärmeschutzberechnungen und -nachweisen, über weitreichende Fachkenntnisse in der Bauphysik

Wenn Sie eine Modernisierung bzw. energetische Verbesserung Ihres Wohngebäudes planen, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld eine Vor-Ort-Beratung durchführen zu lassen. Diese Beratung wird gefördert und der Aufwand für den später zu erstellenden Energieausweis ist geringer.

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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