Bauphysik
Wärmeschutz
Solarenergie
Gleichzeitig zur EnEV ist das "Erneuerbare Energien Wärme Gesetz" (EEWärmeG) zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass ein Teil der Energie über regenerative Energieträger abgedeckt werden muss oder alternativ die Anforderungswerte der EnEV 2009 noch einmal um 15% unterschritten werden müssen. Diese Alternative ist kaum realisierbar, aufgrund der bereits verschärften Anforderungen der EnEV 2009. Dies Gesetz gilt auch bei Anbauten und Ausbauten von mehr als 50 m² Nutzfläche. Erneurbare Energien sind z.B. Solarenergie, Biogas, flüssige oder feste Biomasse, Geothermie und Umweltwärme.
Auch bei vorhandenen Gebäuden soll bei einer Sanierung die EnEV eingehalten werden. Da alte Gebäude generell schlechter oder überhaupt nicht gedämmt sind, müssen nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen erfolgen.
Mittlerweile sollte jedes Gebäude über einen Energieausweis verfügen, der den Energiebedarf unter Berücksichtigung der Bauteile und der Heizungsanlage aufzeigt. Jeder Mieter oder Käufer eines Gebäudes kann den Energieausweis verlangen. Bei Bedarf erstellen wir Ihnen gerne den Energieausweis. Weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie gleich hier im Anschluss unter Energieausweis.
Energieausweis
Der Energieausweis für Wohnhäuser
Die Richtlinien der EnEV für Energieausweise sehen vor, das bei Verkauf oder Vermietung von Wohnhäusern und Wohnungen auf Verlangen des Interessenten ein Energieausweis vorzulegen ist. Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit, ob der Ausweis nach dem berechneten Energiebedarf oder dem erfassten Energieverbrauch ausgestellt wird. Lediglich für Wohngebäude (mit weniger als fünf Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Bei einem Neubau oder Umbau bzw. Modernisierung eines Gebäudes ist ein Energieausweis nach wie vor notwendig. Dieser ist den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Energieausweise sind für den Zeitraum von 10 Jahren gültig sein.
Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
Nicht nur Wohnhäuser sollen energetisch erfasst werden. Auch für Nichtwohngebäude ist ein Energieausweis auszustellen. Für die Ausstellung eines Energieausweises für Nicht-Wohngebäude werden von nun an neben den bekannten Größen Heizung, Warmwasser und Lüftung auch die Beleuchtung sowie die Klimatechnik im Gebäude, die Nutzungsart etc. in die Berechnung mit eingehen und mit einem Referenzobjekt verglichen werden. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Altbauten.
Energieausweise werden erforderlich bei der Errichtung, in einem bestimmten Rahmen auch bei der Änderung von Gebäuden sowie bei einer Vermietung oder einem Verkauf.
Neu ist auf jeden Fall, dass der Gesetzgeber eine Aushängung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche fordert.
Die öffentliche Hand soll an dieser Stelle eine Vorbildfunktion übernehmen. Daher besteht für sie eine Verpflichtung zur Aufhängung eines Energieausweises unabhängig von einer geplanten Vermietung oder eines geplanten Verkaufs. Energieausweise der vorbeschriebenen Art sind gemäß EnEV 2007 seit 01.07.2009 verbindlich eingeführt.
Hier sind nicht alle Sonderregelungen, mögliche Ausnahmen und Auslegungen aufgeführt. Die Art und Weise des Energieausweises sollte generell an jedem einzelnen Gebäude abhängig vom Alter und der Beschaffenheit entschieden werden.
Die Ingenieure unseres Teams sind zur Ausstellung der Energieausweise qualifiziert. Wir verfügen durch unsere fast 20 jährige Tätigkeit im Bereich der Hochbauplanung, verbunden mit der Erstellung von Wärmeschutzberechnungen und -nachweisen, über weitreichende Fachkenntnisse in der Bauphysik.
Wenn Sie eine Modernisierung bzw. energetische Verbesserung Ihres Wohngebäudes planen, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld eine Vor-Ort-Beratung durchführen zu lassen. Diese Beratung wird gefördert und der Aufwand für den später zu erstellenden Energieausweis ist geringer.
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
BAFA Vor-Ort-Beratung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Durchführung von sogenannten Vor-Ort-Beratungen. Diese beinhaltet die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude, deren Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf anschließend nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an uns, den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Für den anzufertigenden Beratungsbericht sind bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben. Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum 31.12.2014 verlängert worden; bis zu diesem Datum können Förderanträge gestellt werden.
Bei einer solchen Beratung wird Ihr Gebäude bauphysikalisch begutachtet. Hierbei spielen die Aufbauten der Außenhüllen (Dach, Außenwand, Boden) eine große Rolle, aber auch die vorhandene Haustechnik wie Heizungsanlage und Warmwasserbereitung werden berücksichtigt. Das Gebäude wird auf Wärmebrücken untersucht. Nachdem die Umfassungsflächen, Öffnungsgrößen und Bestandteile vor Ort erfasst wurden, kann der Beratungsbericht erarbeitet werden. In diesem wird der derzeitige Bestand mit möglichen Verbesserungen von z. B. Wandaufbauten verglichen und die jeweilige Energiekostensenkung verdeutlicht.
Eine Vor-Ort-Beratung ist eine sinnvolle Grundlage vor der Durchführung von jeglichen Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude. Ingenieure unseres Büros sind in der Liste der antragsberechtigten Energieberater beim BAFA eingetragen. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben oder eine Vor-Ort-Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Brandschutz
Der Brandschutz soll das Ausbreiten von Feuer verhindern und vor allem erhöhten Personen- und Objektschutz bieten. In der Bauordnung und der DIN werden deshalb diverse Anforderungen gestellt, die je nach Art und Größe des Gebäudes variieren. Diese wichtigen Anforderungen berücksichtigen wir bei der Planung und Ausführung aller Baumaßnahmen.
Wir arbeiten eng mit den zuständigen Brandschutzbeauftragten der Behörden zusammen.
Hauptsächlich bei öffentlichen Gebäuden z. B. Schulen oder Gewerbebauten werden Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegpläne gefordert, die wir Ihnen erstellen können.
Schallschutz
Durch Lärm möchte niemand gestört werden. Die Anforderungen an den Schallschutz von Gebäuden sollen den Menschen vor Lärm von außen wie von innen schützen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Lärm jeglicher Art zu vermindern. Wir berücksichtigen bei der Planung und Ausführung unserer Baumaßnahmen die Anforderungen an den Schallschutz, die sich je nach Gebäudeart unterscheiden.
Feuchteschutz
Sockelabdichtung mit Bitumendickbeschichtung
Für alle diese Feuchtequellen gibt es Normen, Verordnungen und Richtlinien, die wir beim Bau oder Umbau eines Gebäudes beachten müssen, damit die Feuchtigkeitsbelastung des Gebäudes nicht zu hoch ist und keine Schäden entstehen.
Wir verfügen über ein Feuchtemessgerät, welches wir bei Feuchtigkeitsschäden verwenden, um die Ursache und Herkunft der Schadstelle genau zu ergründen und zu beheben.